Rechtsgebiete

Strafrecht

In Strafverfahren oder strafrechtlichen Ermittlungsverfahren ist der Verzicht auf Konsultierung eines Strafverteidigers grob fahrlässig. Bereits im Ermittlungsverfahren sind Beschuldigte einem enormen psychischen Rechtfertigungsdruck gegenüber den Strafverfolgungsbehörden ausgesetzt. Infolgedessen neigen viele Beschuldigte dazu, sich vorschnell zum Tatvorwurf einzulassen. In der Regel ist dies, unabhängig davon, ob der Beschuldigte sich zu Recht oder zu Unrecht beschuldigt sieht, der falsche Weg. Um den Vorwurf und die Beweislage vollumfänglich abschätzen und bewerten zu können, ist zunächst eine Akteneinsicht durch den Strafverteidiger geboten. Erst im Nachgang daran kann eine seriöse und zielführende Verteidigungsstrategie erarbeitet werden. Bis dahin ist Schweigen die oberste Maxime. Rechtsanwalt Jan Salfer absolvierte während seines Studiums den Schwerpunktbereich Wirtschafts- und Steuerstrafrecht, sowie Europäisches und Internationales Strafrecht, verteidigt in allen strafrechtlichen Angelegenheiten und unterstützt Geschädigte als Nebenklagevertreter.

Bau- und Werkvertragsrecht

Die Kanzlei Salfer & Salfer Rechtsanwälte Partnerschaft vertritt und berät in Angelegenheiten des Bau-und Werkvertragsrechts. Dies umfasst die Vertretung sämtlicher an einer Baumaßnahme beteiligter Personen. Dazu zählen Auftraggeber bzw. Bauherren sowie alle Personen, die das Bauwerk planen und realisieren, das heißt Architekten, Ingenieure, Bauunternehmer und Handwerker. Häufige Streitquellen liegen in der Frage der Abnahme sowie der Mangelfreiheit der Gewerke. Darüber hinaus im Bereich von Folgeschäden und diesbezüglicher Schadensersatzansprüche. Eine kompetente Vertretung ist in derartigen Fällen unerlässlich.

Familienrecht

Trennung und Scheidung sind gravierende Einschnitte in das Leben der Betroffenen. In dieser emotional schwierigen Situation bedarf es eines starken und verlässlichen Partners. Die Kanzlei Salfer & Salfer Rechtsanwälte Partnerschaft vertritt und berät in sämtlichen Angelegenheiten des Familienrechts. Dazu zählen: Ehesachen, Kindschaftssachen, Abstammungssachen, Adoptionssachen, Ehewohnungs- und Haushaltssachen, Gewaltschutzsachen, Versorgungsausgleichssachen, Unterhaltssachen, Güterrechtssachen und sonstige Familiensachen.

Zivilrecht

Die häufigsten Streitigkeiten finden im Bereich des Zivilrechts statt. Das Zivilrecht umfasst sämtliche Bereiche des Kauf-, Miet-, und Werkvertragsrechts, ebenso wie das gesamte Schadensersatzrecht. Das Zivilrecht gehört zur klassischen Ausbildung eines jeden Juristen.

Erbrecht

Einerseits berät die Kanzlei Salfer & Salfer Rechtsanwälte Partnerschaft Erblasser bei der Gestaltung von letztwilligen Verfügungen, andererseits vertritt und berät sie Erben oder von der gesetzlichen Erbfolge ausgeschlossene Personen bei der Geltendmachung oder Abwehr von Pflichtteils- und Pflichtteilsergänzungsansprüchen. Darüber hinaus wird in streitigen Fällen bei der Erlangung eines Erbscheins geholfen.

Arbeitsrecht

Das Arbeitsrecht beinhaltet das gesamte Spektrum von Rechten und Pflichten, die in einem Arbeitsverhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer entstehen. Zeugnisse, Entlohnung, Abmahnungen und Kündigungen sind mögliche Gründe von arbeitsrechtlichen Auseinandersetzungen. Salfer & Salfer Rechtsanwälte Partnerschaft berät und vertritt Arbeitgeber und Arbeitnehmer gleichermaßen bei der Durchsetzung ihrer Rechte.