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Wir kämpfen für Ihre Rechte.

Arbeitsrecht

Egal auf welcher Seite Sie stehen: Wir kämpfen für Ihr Recht. Arbeitnehmer gekündigt? Wir klagen innerhalb der Frist. Arbeitgeber verklagt? Wir verteidigen Sie. Abmahnung, Zeugnis, Lohn, Mobbing – wir kennen jede Facette. Seit 2014 für Mandanten in Wittlich und der Region Trier. Fragen Sie hierzu gerne an.

Sie brauchen Unterstützung im Arbeitsrecht?
Bei Rechtsanwälte Salfer & Salfer sind Sie an der richtigen Adresse!

Wir sind Experten im Arbeitsrecht und helfen Ihnen gerne bei Ihren rechtlichen Anliegen. Unsere erfahrenen Anwälte stehen Ihnen zur Seite, um Ihnen die bestmögliche Beratung und Vertretung zu bieten.
Sie haben eine Kündigung erhalten? Dann nehmen Sie umgehend Kontakt zu uns auf. Innerhalb von drei Wochen nach Erhalt der Kündigung müssen wir für Sie Kündigungsschutzklage bei Gericht einreichen.

Wir stehen Ihnen bspw. auch in Fragen von Abmahnungen, Lohn- und Gehaltsforderungen, Entgeltfortzahlungen, Arbeitsverträgen an sich und auch in Fällen von Mobbing und Diskriminierung am Arbeitsplatz zur Seite.

Wir sind Ihre regionalen Ansprechpartner in Wittlich und der Region Trier – Eifel – Mosel – Hunsrück.

Jan Salfer - Rechtsanwalt bei Salfer & Salfer in Wittlich bei Trier
Jan Salfer
Ihr Rechtsanwalt
Kündigung erhalten? Sie haben 3 Wochen – 
nutzen Sie sie!
Rechtsgebiete

Unsere Beratung umfasst

Kündigungsschutzklage
Arbeitszeiten
Entgeltfortzahlung bei Krankheit
Kündigung
Lohn- und Gehaltsforderungen
Anspruch auf Teilzeitarbeit
Abmahnungen und Zeugnisse
Mobbing und Diskriminierung am Arbeitsplatz
Mutterschutz
Arbeitsverträge
Abfindungen
sämtliche Angelegenheiten i.V.m. der Ausbildung
Arbeitsverhältnisse
Mindestlohn
Urlaubsanspruch
Wir klären Ihre Fragen

Ihre Rechtsanwälte in Wittlich

Die Kanzlei Salfer & Salfer Rechtsanwälte Partnerschaft ist Ihr Ansprechpartner für Strafverteidigungen in Wittlich und der Region Trier – Eifel – Mosel – Hunsrück als auch bundesweit. 

Eine Rechtsberatung wirft oft viele Fragen auf. Ihre Frage ist hier noch nicht dabei? Nehmen Sie Kontakt auf und vereinbaren ein Erstgespräch!

Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren.
Sie haben 3 Wochen. Keine Sekunde länger.

Ab Zugang der Kündigung läuft die Frist. Nach 21 Tagen ist sie vorbei.
Dann können Sie nicht mehr klagen. Die Kündigung wird wirksam.

Was wir in dieser Zeit tun:
Kündigung auf formale Fehler prüfen
Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht einreichen
Ihre Chancen bewerten: Weiterbeschäftigung oder Abfindung?

Oft gibt es Fehler:
Keine Betriebsratsanhörung. Falsche Kündigungsfrist. Fehlende soziale Rechtfertigung.

Wenn die Frist verstreicht?
Sie verlieren Ihre Rechte. Die Kündigung gilt. Keine Abfindung. Kein Job.

Handeln Sie jetzt.
Morgen kann zu spät sein. Wir sind sofort für Sie da.
Nein, nicht automatisch. Aber eine Abfindung ist häufig das Ergebnis eines Vergleichs vor dem Arbeitsgericht.

Gesetzlicher Anspruch auf Abfindung?
Nur in Ausnahmefällen. Die meisten Kündigungen begründen keinen automatischen Abfindungsanspruch.

Praktisch?
Viele Kündigungsschutzverfahren enden mit Abfindung – im Vergleich.

Warum zahlt der Arbeitgeber trotzdem?
Er zahlt lieber, als Sie weiterzubeschäftigen. Oder er vermeidet das Prozessrisiko.

Wie viel?
Faustformel: 0,5 Monatsgehälter pro Beschäftigungsjahr.
Beispiel: 10 Jahre beschäftigt, 4.000 € Gehalt = ca. 20.000 € Abfindung.
Wir verhandeln das für Sie.
Nein, kein Konflikt. Im Gegenteil: ein Vorteil für Sie.

Warum das ein Vorteil ist:
Wir kennen beide Seiten des Tisches.

Als Arbeitnehmer-Anwalt:
Wir wissen, wie Arbeitgeber argumentieren. Welche Tricks sie nutzen. Wo ihre Schwachstellen sind.

Als Arbeitgeber-Anwalt:
Wir kennen die Verteidigungsstrategien der Arbeitnehmer. Und nutzen sie für Sie.

Natürlich:
Wir vertreten nie beide Parteien im selben Fall. Das wäre unzulässig.

Aber:
Unsere Erfahrung mit beiden Perspektiven macht uns stärker – egal, auf welcher Seite Sie stehen.

Sie profitieren davon.
Wir kennen die Argumente der Gegenseite, bevor sie sie vorbringt.
Für Sie da
Jetzt Termin vereinbaren

Sie erreichen uns Montag bis Donnerstag von

08:30 bis 13:00 Uhr und von 14:30 Uhr bis 17:00 Uhr

Freitags von

08:30 Uhr bis 13:00 Uhr

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