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Erbrecht

Testament aufsetzen? Wir sorgen dafür, dass Ihr letzter Wille gilt. Enterbt worden? Wir holen Ihren Pflichtteil. Erbschein beantragen? Streit ums Erbe? Wir vertreten beide Seiten – Erblasser und Erben. Klären Ansprüche. Wehren ab oder setzen durch. Seit 2014 Ihr Partner in Wittlich und der Region Trier.Fragen Sie hierzu gerne an.

Sie brauchen Unterstützung im Erbrecht?

Wenn ein geliebter Mensch stirbt, kann es schwierig sein, mit dem Verlust umzugehen und gleichzeitig die rechtlichen Schritte zu unternehmen, die erforderlich sind. In diesen schwierigen Zeiten ist es wichtig, die Unterstützung eines erfahrenen Erbrechtsanwalts an Ihrer Seite zu haben. Die Rechtsanwälte Salfer & Salfer können Ihnen in allen Fragen rund um Erbschaft, Nachlass und Vermächtnisse helfen.

Wir verstehen, dass jeder Fall einzigartig ist und arbeiten eng mit unseren Mandanten zusammen, um die bestmögliche Lösung zu finden. Unsere Kanzlei ist bestrebt, eine umfassende, individuelle Beratung zu bieten, die auf die Bedürfnisse jedes Mandanten zugeschnitten ist.

Wenn Sie Unterstützung im Erbrecht benötigen, zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren. Unsere Anwälte stehen Ihnen zur Verfügung, um Sie bei allen Fragen rund um das Erbrecht zu unterstützen.

Wir können Ihnen dabei helfen, eine maßgeschneiderte Lösung für Ihre individuelle Situation zu finden und sicherzustellen, dass Ihre Interessen in Bezug auf das Erbe geschützt sind.

Jan Salfer und Anne Mann - Rechtsanwälte bei Salfer & Salfer in Wittlich bei Trier
Jan Salfer und Anne Mann
Ihre Rechtsanwälte
Enterbt oder Testament nötig? 
Sichern Sie Ihre Ansprüche – jetzt!
Rechtsgebiete

Unsere Beratung umfasst

Beratung gesetzliche Erbfolge vs. Testament
Erbengemeinschaften
Erbauseinandersetzungen
Testamentserstellung
Nachlass
Pflichtteil
Vermächtnisse
Erbschaftssteuer
Beantragung Erbschein
Sorgerechtsverfügungen
Wir klären Ihre Fragen

Ihre Rechtsanwälte in Wittlich

Die Kanzlei Salfer & Salfer Rechtsanwälte Partnerschaft ist Ihr Ansprechpartner für Strafverteidigungen in Wittlich und der Region Trier – Eifel – Mosel – Hunsrück als auch bundesweit. 

Eine Rechtsberatung wirft oft viele Fragen auf. Ihre Frage ist hier noch nicht dabei? Nehmen Sie Kontakt auf und vereinbaren ein Erstgespräch!

Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren.
Sie bekommen trotzdem etwas. Den Pflichtteil.

Was ist der Pflichtteil?
Ein gesetzlicher Mindestanspruch. Er beträgt die Hälfte des gesetzlichen Erbteils.
Wer hat Anspruch?
Kinder (auch nichteheliche)
Ehepartner
Eltern (nur wenn keine Kinder da sind)
Geschwister, Großeltern, Enkel?
Keinen Pflichtteil. Die können enterbt werden ohne Anspruch.

Beispiel:
Sie hätten nach gesetzlicher Erbfolge 100.000 € bekommen. Enterbt? Sie bekommen trotzdem 50.000 € Pflichtteil.

Wichtig:
Der Pflichtteil muss aktiv eingefordert werden. Er wird nicht automatisch ausgezahlt.

Wir setzen Ihren Pflichtteil durch.
Wir berechnen die Höhe. Fordern Auskunft. Klagen, wenn nötig.
Manchmal reicht das Testament. Oft nicht.

Wann brauchen Sie einen Erbschein?
Die Bank will Zugriff aufs Konto nicht ohne Erbschein geben
Es gibt Immobilien im Nachlass (Grundbuchänderung)
Kein Testament vorhanden
Testament liegt vor, aber Dritte zweifeln an seiner Gültigkeit

Wann reicht das Testament?
Wenn es notariell beurkundet ist und von allen akzeptiert wird. Dann genügt meist eine beglaubigte Kopie.

Was macht der Erbschein?
Er ist der offizielle Nachweis, dass Sie Erbe sind. Gegenüber Banken, Versicherungen, Behörden.

Wie bekommen Sie ihn?
Beim Nachlassgericht beantragen. Wir bereiten den Antrag vor, begleiten Sie zum Termin.

Brauchen Sie einen?
Wir prüfen das für Sie. Und beantragen ihn, wenn nötig.
Für Sie da
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Sie erreichen uns Montag bis Donnerstag von

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