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Faire Lösungen in schweren Zeiten.

Familienrecht

Trennung, Scheidung, Kinder – emotional belastend. Rechtlich komplex. Wir klären, was Ihnen zusteht: Unterhalt, Sorgerecht, Umgang, Vermögensaufteilung. Erstellen Vereinbarungen, die zu Ihrer Situation passen. Ihr Ziel ist unser Weg. Seit 2014 für Mandanten in Wittlich und der Region Trier als auch bundesweit. Rufen Sie an.Fragen Sie hierzu gerne an.

Ihre Anwälte im Familienrecht

Ihre Beziehung/Ehe ist gescheitert und Sie haben sich getrennt? Sie haben gemeinsame Kinder? Sie sollen nun Unterhaltszahlungen leisten und wurden hierzu bereits schriftlich aufgefordert? Wir informieren Sie zeitnah über die rechtlichen Konsequenzen und Ihre Möglichkeiten von Beginn der Trennung bis zur rechtskräftigen Scheidung an, über Ehegatten- / Trennungsunterhalt als auch nachehelichen Unterhalt und über den Kindesunterhalt. Zudem können wir für Sie eine individuelle und an Ihre Situation angepasste Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarung entwerfen.

Betreffend Ihre Kinder ist alles geregelt und bspw. Umgangskontakte finden statt? Wenn nicht, handeln Sie auch hier. Ob Umgang, Unterhalt, Sorgerecht oder auch das Namensrecht – wir informieren Sie.

Sie brauchen Unterstützung im Familienrecht?
Familienrechtliche Angelegenheiten können emotional und belastend sein. Das Gebiet des Familienrechts ist umfangreich und vielfältig. Zu jedem Zeitpunkt einer Beziehung und Partnerschaft können Ihnen Fragestellungen des Familienrechts begegnen. Wenn Sie auf der Suche nach professioneller Unterstützung in diesem Bereich sind, stehen Ihnen die Rechtsanwälte von Salfer & Salfer zur Seite. Ihr Ziel ist unser maßgebender Weg.

Wir sind Ihre Ansprechpartner im Familienrecht sowohl in Wittlich und der Region Trier – Eifel – Mosel – Hunsrück als auch bundesweit.

Jan Salfer und Anne Mann - Rechtsanwälte bei Salfer & Salfer in Wittlich bei Trier
Jan Salfer und Anne Mann
Ihre Rechtsanwälte
Trennung oder Scheidung? 
Regeln Sie es jetzt – bevor es kompliziert wird!
Rechtsgebiete

Unsere Beratung umfasst

Scheidung
Ehevertrag
Vermögensaufteilung
Sorgerecht
Umgangsrecht
Kindesunterhalt
Vaterschaftsanfechtung
Namensrecht
Gewaltschutzverfahren
Inobhutnahmen
Regelungen
Trennungsunterhalt
nachehelicher Unterhalt
Regelung von nichtehelichen Lebensgemeinschaften
Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarung
Zugewinn
Wir klären Ihre Fragen

Ihre Rechtsanwälte in Wittlich

Die Kanzlei Salfer & Salfer Rechtsanwälte Partnerschaft ist Ihr Ansprechpartner für Strafverteidigungen in Wittlich und der Region Trier – Eifel – Mosel – Hunsrück als auch bundesweit. 

Eine Rechtsberatung wirft oft viele Fragen auf. Ihre Frage ist hier noch nicht dabei? Nehmen Sie Kontakt auf und vereinbaren ein Erstgespräch!

Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren.
Ja. Mindestens einer von Ihnen beiden.

Gesetzlich vorgeschrieben: Der Scheidungsantrag kann nur über einen Anwalt eingereicht werden.

Unser Rat: Jeder sollte einen eigenen Anwalt haben. Ihre Interessen sind nicht identisch. 

Warum? Unterhalt, Vermögensaufteilung, Sorgerecht – das sind Ihre Lebensgrundlagen.
Wir klären, was Ihnen zusteht. Verhandeln fair. Setzen durch, was Recht ist.
In den meisten Fällen: Falls Sie als Kindeseltern bisher gemeinsames Sorgerecht hatten, bleibt es beim gemeinsamen Sorgerecht.

Aber: Bei wem wohnen die Kinder? Wer sieht sie wann?
Das regeln wir – im Idealfall einvernehmlich. Bspw. durch Umgangsvereinbarungen.

Streit? Dann klären wir es vor Gericht. Immer mit Blick auf das Kindeswohl. Ihr Ziel ist unser Weg.
Kommt drauf an. Ihnen selbst steht der sog. Selbstbehalt zu. Dies ist ein monatlicher Geldbetrag der Ihnen zur Bestreitung Ihres Lebens verbleiben muss. Die Höhe des Selbstbehalts varriert je nach Art des Unterhaltsanspruchs gegen Sie.

Kindesunterhalt: Richtet sich nach Ihrem bereinigten Einkommen. Die Düsseldorfer Tabelle gibt Orientierung. Eine Berechnung des Unterhalts (Kindes- oder Ehegattenunterhalt) nehmen wir gerne im Einzelfall für Sie vor. Nehmen Sie Kontakt auf und vereinbaren ein Erstgespräch.

Trennungsunterhalt: Erhält der getrennt lebende Ehegatte im Zeitraum zwischen Trennung und rechtskräftigter Scheidung. Voraussetzung ist, dass der getrennt lebende Ehegatte bedürftig ist und Sie selbst leistungsfähig sind.

Nachehelicher Unterhalt: Nach der Scheidung. Nicht automatisch – aber oft. Wir berechnen das für Sie. Zeigen, was Sie zahlen müssen. Oder was Ihnen zusteht.
Für Sie da
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08:30 bis 13:00 Uhr und von 14:30 Uhr bis 17:00 Uhr

Freitags von

08:30 Uhr bis 13:00 Uhr

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